Datenschutz wird gern mit
Datensicherheit in einen Topf geworfen. Der Datenschutz zielt aber ausschließlich auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ab. Dies stellt natürlich auch Anforderungen an die Datensicherheit und somit ist der Übergang oft fließend. Gesetzliche Pflichten bestehen seit dem 25. Mai 2018 basierend auf der EU-Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu).
Der datenschutzrechtlich korrekte Umgang mit Personaldaten ist ein MUSS für JEDEN Unternehmer, gleichgültig, ob er nun aufgrund der Anzahl Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen (ab 20 Mitarbeiter; in Deutschland seit dem 26.11.2019) oder seines Tätigkeitsbereiches zur Bestellung eines internen oder externen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Besonderes Augenmerk ist eben auf die Erfasssung, Speicherung, Nutzung und Löschung von personenbezogenen Daten zu richten! Beispielsweise bei der Versendung von Newslettern an Kunden und Interessenten eines Unternehmens wie auch beim Einsatz von Videokameras zur Überwachung von Eingangs- und Arbeitsbereichen.
Wichtig ist meines Erachtens vor allem, ein
Verständnis für den Datenschutz im Unternehmen zu entwickeln. Abgesehen von der formalen Umsetzung (Dokumentation der Verarbeitungsvorgänge, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, Schulung der Mitarbeiter etc.) genügt es nicht, DEN Datenschutzbeauftragten vorweisen zu können. Es MUSS die gesamte Belegschaft verstanden haben, worum es beim Datenschutz grundsätzlich geht und wo das Unternehmen bzw. die Organisation - also eine Gruppe von Menschen - Gefahr läuft, die DSGVO-Spielregeln zu missachten. Wie schnell hält man vermeintlich einfach freundlich jemandem die Tür auf.
Social Engineering ist die Methode, mit dem Cyberkriminelle sich oft viel zu schnell Zugang zu Daten verschaffen. Verantwortlich bleibt letztendlich die Geschäftsführung! Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter*innen eine
menschliche Firewall bilden.
Innerhalb von 72 Stunden ist eine "Datenpanne", also die Offenlegung von personenbezogenen Daten an Dritte, an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden und den Betroffenen mitzuteilen.
Sind Sie in Ihrem Unternehmen darauf vorbereitet - auch in den Weihnachtsferien?!